Einführung ins Thema "Rote Listen"

Erhaltung der Artenvielfalt

Eines der Ziele des Naturschutzes ist die Erhaltung der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt. Diese Vielfalt nimmt seit etwa einhundert Jahren deutlich ab (Anzahl ausgestorbener und verschollener Farn- und Blütenpflanzen in Deutschland in den letzten 150 Jahren).

Rote Liste

Um die Gefährdung von Flora und Fauna zu dokumentieren und grundlegende Informationen für Maßnahmen zu erhalten, die dem Artenschwund und der Zerstörung der ökologisch wertvollen Lebensräume entgegengesetzt werden können, wurde das naturschutzfachliche Instrument "Rote Liste" entwickelt.

In der Roten Liste werden in einer systematischen Zusammenstellung ausgestorbene, verschollene und gefährdete Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften, Tierarten oder Biotope bzw. Biotopkomplexe aufgeführt und genau definierten und gegeneinander abgrenzbaren Gefährdungskategorien zugeordnet. Die Rote Liste gilt als Meßinstrument für die aktuelle Situation der biologischen Vielfalt, das die Gefährdung der Arten nachvollziehbar dokumentiert.

Eine Rote Liste soll

  • die Öffentlichkeit informieren,
  • Handlungsbedarf im Artenschutz aufzeigen,
  • Argumentationshilfe im Naturschutz sein,
  • den politischen Stellenwert des Naturschutzes erhöhen,
  • Datenquelle für Maßnahmen seitens des Gesetzgebers und für internationale Rote Listen sein,
  • der Koordination des internationalen Naturschutzes dienen und
  • weiteren Forschungsbedarf aufzeigen.

Aus diesen Aufgaben ergibt sich die Notwendigkeit, daß die Roten Listen ständig verfügbar sein müssen und regelmäßig zu aktualisieren sind.

Verantwortlichkeit

Die Gefährdungseinstufung allein genügt jedoch nicht, um Aussagen über die globale Gefährdung zu machen. So können Pflanzenarten zwar in Deutschland gefährdet, aber darüber hinaus in ihrem Gesamtareal noch so häufig sein, daß uns nur eine geringe Verantwortlichkeit für ihre Erhaltung zukommt. Dagegen besitzen Arten, die ausschließlich (Endemiten) oder überwiegend nur in Deutschland vorkommen, eine besondere Schutzpriorität, auch wenn sie hier noch vergleichsweise häufig sind. Daher enthalten die Roten Listen Angaben über die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung einer Art. Aus Gefährdung und Verantwortlichkeit kann ermittelt werden, wie dringend Maßnahmen für den Schutz einer Art erforderlich sind. Damit sollen Prioritäten für Artenschutzmaßnahmen aufgezeigt sowie die Koordination internationaler Schutzbemühungen erleichtert werden. Detailliertere Untersuchungen dazu wurden im Rahmen des Projektes Schutzrelevanz durchgeführt.

Die Floras Deutschlands umfaßt 3319 Arten von Farn- und Blütenpflanzen (Korneck et. al 1996), von denen 943 in der Roten Liste geführt werden. Bei fast einem Drittel der Arten sind die Bestände deutlich zurückgegangen (1027 (= 30,7 %; Kategorien 0-3, G, V)). Von diesen sind 47 Arten ausgestorben (= 1,4 %; Kat. 0) und 804 (= 24,2 %; Kat. 1-3) bestandsgefährdet. Weitere 168 Pflanzenarten (= 5,1 %; Kat. V) gehen mehr oder deutlich zurück, werden aber nicht in die Rote Liste aufgenommen, da sie noch nicht bundesweit gefährdet sind (Gefährdungssituation bei Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands)