FFH Arten
Die FFH-Richtlinie (Wortlaut als HTML) hat zum Ziel, die in den EU-Mitgliedsstaaten wildlebenden Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. In den Anhängen II und IV werden Arten gelistet, für die auf nationaler Ebene besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.
In Anhang II sind die Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gelistet, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
In Anhang IV werden die streng zu schützenden Tier und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet. Diese Arten gelten nach BNatSchG §10 Abs. 2 Nr. 10 und 11 (in der Fassung vom 25.3.2002, BGBl. I S. 1193) als besonders und streng geschützt (Wortlaut des BNatSchG).
In Anhang V finden sich Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interessse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.
Visualisierung
Über die untenstehende Schaltfläche können Sie die gleiche Abfrage starten, die über die "Suche nach Eigenschaften" im Menüpunkt Artensteckbriefe alle in Deutschland vorkommenden FFH-Anhangsarten auflistet. Von der Trefferliste können Sie die Artensteckbriefe der jeweiligen Arten aufrufen und sich dort auch die Atlaskarte der Verbreitung anschauen.