Artsteckbrief: Gefährdung & Schutz


Informationen zu Tulipa sylvestris L., Wilde Tulpe

Auf der Seite Datenquellen erfahren Sie, woher die Angaben stammen.

Angaben der Roten Liste 2018 (Metzing et al.)

Gefährdungskategorie 3   (gefährdet)
Änderung zur Roten Liste (1998) =   (Kategorie unverändert)
Aktuelle Bestandssituation s   (selten)
Langfristiger Bestandstrend <   (mäßiger Rückgang)
Kurzfristiger Bestandstrend (v)   (Abnahme mäßig oder im Ausmaß unbekannt)
Risikofaktoren =   (nicht feststellbar)
Verantwortlichkeit Deutschlands nb Nicht bewertet
Arealanteil Deutschlands A0   (bis zu 1/10 des Weltareals)
Lage im Weltareal L-   (nicht bewertet)
Gefährdung im Weltareal G*   (nicht gefährdet oder Gefährdungsnachweis nur für kleineren Arealanteil)


Ergänzender Kommentar: Ob es archäophytische Vorkommen der Wildtulpe in Deutschland gibt, ist unsicher (Jäger 2011, NetPhyD & BfN 2013); sichere Nachweise gibt es ab dem 16. Jh. (Lohmeyer & Sukopp 1992).

Zum Steckbrief der Artensuchmaschine des Rote-Listen-Zentrums

Gesetzlicher Schutz und Bestandteil von Konventionen

BNatSchG: besonders geschützt - Details zum gesetzlichen Schutz finden Sie in WISIA
FFH: keine Art der FFH Anhänge
CITES/EG-Verordnung Nr. 338/97: keine Art der CITES/EG-VO Anhänge
Bestandteil der Berner Konvention: Nein

Angaben der Roten Liste 1998 (Korneck et. al.)

Sippenname nach Korneck 1998: Tulipa sylvestris
Land / Bundesland Gefährdungskategorie
Deutschland 3 (gefährdet)
Schleswig-Holstein (1990) 2n
Niedersachsen + Bremen (1993) 3n
Mecklenburg-Vorpommern (1992) n
Brandenburg + Berlin (1993) u
Sachsen-Anhalt (1992) 3n
Sachsen* (1999) 1n
Thüringen (1993) 3n
Hessen* (1996/Nachträge 1999) 3
Nordrhein-Westfalen* (1999) 2
Rheinland-Pfalz (1986) 2
Saarland (1988/1993) -
Baden-Württemberg* (1999) 3
Bayern (1987) 3
Hamburg** (1998) 3n
Berlin** (2001) Rn


Gefährdungsursachen Gefährdungsdauer
intensiver Ackerbau Ursache seit 1988 anhaltend
Intensiver Weinbau Ursache seit 1988 anhaltend
Brachfallen extensiv genutzter Äcker Ursache nur vor 1988 wirksam
Auflassen von Weinbergen Ursache nur vor 1988 wirksam
Zerstörung von kleinräumigen Sonderstandorten Ursache nur vor 1988 wirksam